Moed Katan 25

Kapitel 25

א צרם אזן בכור קנסו בנו אחריו משום דאיסורא דאורייתא
1 daß, wenn jemand das Ohr [seines] Erstgeborenen abgestutzt hat [und gestorben ist], sie seinen Sohn nach ihm gemaßregelt haben, so ist dies ja ein Verbot der Tora.
ב ואם תמצי לומר מכר עבדו לעובד כוכבים ומת קנסו בנו אחריו משום דכל יומא מפקע ליה ממצות
2 Und entscheidest du aus [der Lehre], daß, wenn jemand seinen Sklaven an Nichtjuden verkauft hat und gestorben ist, sie seinen Sohn nach ihm gemaßregelt haben, so hat er ihn ja jeden Tag [der Ausübung] der Gebote entzogen.
ג הכא מאי גברא קניס רבנן והא ליתיה או דלמא ממונא קניס רבנן והא איתיה
3 Wie ist es aber hierbei: haben die Rabbanan nur die Person gemaßregelt, und diese ist nicht mehr vorhanden, oder haben die Rabbanan die Maßregelung auf die Sache bezogen, und diese ist vorhanden?
ד א"ל תניתוה שדה שנתקווצה בשביעית תזרע למוצאי שביעית נטייבה או נדיירה לא תזרע למוצאי שביעית ואמר ר' יוסי בר חנינא נקטינן הטיבה ומת בנו זורעה אלמא לדידיה קנסו רבנן לבריה לא קנסו רבנן ה"נ לדידיה קנסו רבנן לבריה לא קנסו רבנן
4 Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: Ein Feld, das im Siebentjahre entdornt wurde, darf im Nachsiebentjahre bebaut werden; das gedüngt oder gepfercht wurde, darf im Nachsiebentjahre nicht bebaut werden. Hierzu sagte R. Jose b. Ḥanina, es sei uns überliefert, daß wenn jemand [sein Feld] gedüngt hat und gestorben ist, sein Sohn es bebauen dürfe. Da haben die Rabbanan also nur ihn selbst gemaßregelt, nicht aber haben die Rabbanan seinen Sohn gemaßregelt, ebenso haben die Rabbanan auch hierbei nur ihn selbst gemaßregelt, nicht aber haben die Rabbanan seinen Sohn gemaßregelt.
ה אמר אביי נקטינן טימא טהרותיו ומת לא קנסו בנו אחריו מאי טעמא היזק שאינו ניכר לא שמיה היזק לדידיה קנסו רבנן לבריה לא קנסו רבנן:
5 Abajje sagte: Es ist uns überliefert, daß, wenn jemand reine Dinge [eines anderen levitisch] unrein gemacht hat und gestorben ist, sie seinen Sohn nach ihm nicht gemaßregelt haben. – Aus welchem Grunde? – Die unsichtbare Schädigung heißt nicht Schädigung, und die Rabbanan haben nur ihn selbst gemaßregelt, nicht aber haben die Rabbanan seinen Sohn gemaßregelt.
ו <big><strong>מתני׳</strong></big> אין לוקחין בתים עבדים ובהמה אלא לצורך המועד או לצורך המוכר שאין לו מה יאכל:
6 <b>M</b><small>AN DARF</small> H<small>ÄUSER,</small> S<small>KLAVEN UND</small> V<small>IEH NUR FÜR DEN</small> B<small>EDARF DES</small> F<small>ESTES KAUFEN, ODER FÜR DEN</small> B<small>EDARF DES</small> V<small>ERKÄUFERS, WENN ER NICHTS ZU ESSEN HAT</small>.
ז <big><strong>גמ׳</strong></big> בעא מיניה רבא מרב נחמן שכר פעולה שאין לו מה יאכל מהו א"ל תנינא או לצורך המוכר שאין לו מה יאכל לאתויי מאי לאו לאתויי שכר פעולה א"ל לא פרושי קא מפרש
7 GEMARA. Raba fragte R. Naḥman: Wie verhält es sich mit dem Arbeitslohne, wenn [der Arbeiter] nichts zu essen hat? Dieser erwiderte: Wir haben es gelernt: Oder für den Bedarf des Verkäufers. Was schließen [die Worte] ‘wenn er nichts zu essen hat’ ein? Sie schließen wohl den Arbeitslohn ein. Jener entgegnete: Nein, das ist nur eine Erklärung.
ח איתיביה אביי אין כותבין שטרי חוב במועד ואם אינו מאמינו או שאין לו מה יאכל ה"ז יכתוב שאין לו מה יאכל לאתויי מאי לאו לאתויי שכר פעולה שמע מינה
8 Abajje wandte gegen ihn ein: Man darf am Halbfeste keine Schuldscheine schreiben; wenn er ihm aber nicht traut, oder wenn er nichts zu essen hat, so schreibe er. Was schließen [die Worte] ‘wenn er nichts zu essen hat’ ein? Sie schließen wohl den Arbeitslohn ein. Schließe hieraus.
ט מותיב רב ששת וחכ"א שלש אומניות עושין מלאכה בערבי פסחים עד חצות החייטין והספרין והכובסין החייטין שכן הדיוט תופר כדרכו בחולו של מועד הספרין והכובסין שכן הבאין ממדינת הים והיוצא מבית האסורין מותרין לספר ולכבס בחולו של מועד
9 R. Šešeth wandte ein: Die Weisen sagen, drei Berufsstände dürfen am Vorabend des Pesaḥfestes bis Mittag Arbeit verrichten: Schneider, Barbiere und Wäscher. Schneider, denn ein Laie darf auch am Halbfeste auf gewöhnliche Weise nähen; Barbiere und Wäscher, denn Leute die aus überseeischen Ländern kommen, und der das Gefängnis verläßt, dürfen auch am Halbfeste sich das Haar scheren und waschen.
י ואי ס"ד שכר פעולה שאין לו מה יאכל שרי כל מלאכות נמי לישתרו דהא איכא שכר פעולה שאין לו מה יאכל
10 Wenn du nun sagen wolltest, beim Arbeitslohne sei es, wenn er nichts zu essen hat, erlaubt, müßte es ja bei jedem Handwerke erlaubt sein, da es beim Arbeitslohne erlaubt ist, wenn er nichts zu essen hat!?
יא מתקיף לה רב פפא אלא מעתה בנין לישתרי שכן כותל הגוהה לרה"ר סותר ובונה כדרכו מפני הסכנה
11 R. Papa entgegnete: Demnach müßte auch das Bauen erlaubt sein, da man eine auf die Straße hinausragende Wand wegen der Gefahr auf gewöhnliche Weise niederreißen und wieder aufbauen darf!?
יב מתקיף לה רבינא אלא מעתה לבלר לישתרי שכן כותבין קידושי נשים גיטין ושוברין
12 Rabina entgegnete: Demnach müßte es auch dem Schreiber erlaubt sein, da man Trauscheine, Scheidebriefe und Quittungen schreiben darf!?
יג אלא אמר רב אשי מועד אארבעה עשר קא רמית מועד משום טירחא הוא ובמקום פסידא שרו רבנן ארבעה עשר משום צורך יום טוב הוא מידי דצורך יו"ט שרו רבנן מידי דלאו צורך יום טוב לא שרו רבנן:
13 Vielmehr sagte R. Aši, ist auf keinen Widerspruch zwischen dem Halbfeste und dem Vierzehnten hinzuweisen; am Halbfeste ist [die Arbeit] wegen der Mühe verboten, wo aber ein Schaden vorliegt, haben die Rabbanan es erlaubt; am Vierzehnten dagegen ist sie wegen der Vorbereitungen zum Feste verboten, somit haben die Rabbanan das erlaubt, was zum Festbedarf erfolgt, was aber nicht zum Festbedarf erfolgt, haben die Rabbanan nicht erlaubt.
יד <big><strong>מתני׳</strong></big> אין מפנין מבית לבית אבל מפנה הוא לחצרו אין מביאין כלים מבית האומן אם חושש להם מפנן לחצר אחרת:
14 <b>M</b><small>AN DARF NICHTS AUS EINEM</small> H<small>AUSE IN EIN ANDERES RÄUMEN, WOHL ABER DARF MAN IN SEINEN</small> H<small>OF RÄUMEN.</small> M<small>AN DARF KEINE</small> G<small>ERÄTE VOM</small> H<small>ANDWERKER HOLEN; IST MAN UM SIE BESORGT, SO SCHAFFE MAN SIE IN EINEN ANDEREN</small> H<small>OF.</small>
טו <big><strong>גמ׳</strong></big> והאמרת רישא אין מפנין כלל אמר אביי סיפא אתאן לבית שבחצר:
15 GEMARA. Du sagtest ja im Anfangssatze, man dürfe überhaupt nicht räumen!? Abajje erwiderte: Der Schlußsatz spricht von einem Hause, das sich in [seinem eigenen] Hofe befindet.
טז ואין מביאין כלים מבית האומן: אמר רב פפא בדיק לן רבא תנן אין מביאין כלים מבית האומן ורמינהו מוליכין ומביאין כלים מבית האומן ואע"פ שאינן לצורך המועד
16 M<small>AN DARF KEINE</small> G<small>ERÄTE VOM</small> H<small>ANDWERKER HOLEN</small>. R. Papa sagte: Raba prüfte uns [durch folgende Frage]: Wir haben gelernt, man dürfe keine Geräte vom Handwerker holen, und dem widersprechend wird gelehrt, man dürfe Geräte vom und zum Handwerker bringen, obgleich man sie nicht zum Feste braucht!?
יז ושנינן ליה כאן בארבעה עשר כאן בחולו של מועד איבעית אימא הא והא בחולו של מועד כאן במאמינו כאן בשאינו מאמינו
17 Wir erwiderten ihm: Eines gilt vom Vierzehnten und eines gilt vom Halbfeste. Wenn du aber willst, sage ich: beide vom Halbfeste; eines, wenn man ihm traut, und eines, wenn man ihm nicht traut.