ד א"ל תניתוה שדה שנתקווצה בשביעית תזרע למוצאי שביעית נטייבה או נדיירה לא תזרע למוצאי שביעית ואמר ר' יוסי בר חנינא נקטינן הטיבה ומת בנו זורעה אלמא לדידיה קנסו רבנן לבריה לא קנסו רבנן ה"נ לדידיה קנסו רבנן לבריה לא קנסו רבנן
4 Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: Ein Feld, das im Siebentjahre entdornt wurde, darf im Nachsiebentjahre bebaut werden; das gedüngt oder gepfercht wurde, darf im Nachsiebentjahre nicht bebaut werden. Hierzu sagte R. Jose b. Ḥanina, es sei uns überliefert, daß wenn jemand [sein Feld] gedüngt hat und gestorben ist, sein Sohn es bebauen dürfe. Da haben die Rabbanan also nur ihn selbst gemaßregelt, nicht aber haben die Rabbanan seinen Sohn gemaßregelt, ebenso haben die Rabbanan auch hierbei nur ihn selbst gemaßregelt, nicht aber haben die Rabbanan seinen Sohn gemaßregelt.